NIS-2: Tausende reißen BSI-Frist und riskieren Strafen


Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten.

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Welche Auswirkungen IT-Sicherheitsvorfälle für die Bevölkerung haben können, hat sich etwa gezeigt, als im vergangenen Herbst ein Flughafen-Dienstleister Opfer eines Cyberangriffs wurde. Betroffen waren mehrere Flughäfen in Europa. Der Hackerangriff legte am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) elektronische Systeme lahm, die für die Passagier- und Gepäckabfertigung genutzt werden.
 

Zahlreiche Registrierungen vergangene Woche

Allein in der letzten Woche vor Ablauf der Frist seien mehr als 4.000 Registrierungen neu hinzugekommen, teilte die BSI-Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Bei der Bonner Behörde ist man daher noch optimistisch, was die generelle Bereitschaft zur Erfüllung der neuen Regelungen angeht. “Die signifikante Steigerung der Registrierungen in den letzten Tagen lässt darauf schließen, dass kurzfristig viele weitere Registrierungen erfolgen werden”, sagte die Sprecherin. 

Daten zu einzelnen Sektoren – zur kritischen Infrastruktur zählen etwa große Energieversorger, Banken und IT-Dienstleister – wird das BSI zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen. 

Frist von drei Monaten

Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie war am 6. Dezember in Kraft getreten. Es sieht unter anderem vor, dass Unternehmen erhebliche Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden, innerhalb von 72 Stunden aktualisierte Informationen bereitstellen und nach einem Monat eine Abschlussmeldung einreichen müssen. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Bußgelder.

Ob die Vorgaben der Richtlinie für das eigene Unternehmen gelten, hängt unter anderem vom Geschäftsfeld, der Größe beziehungsweise dem Umsatz ab. Laut Schätzungen der Bundesregierung dürften rund 29.850 Unternehmen in Deutschland betroffen sein. Das BSI bietet online eine Betroffenheitsprüfung an. 

BSI bietet Betroffenen Unterstützung an

“Dem BSI ist bewusst, dass die Prüfung der Betroffenheit und die zweistufige Registrierung im Einzelfall aufwendig sein kann”, heißt es aus dem Bundesamt. Für Konzernregistrierungen und für die Registrierung kritischer Komponenten werde man daher in Kürze weitere Hilfestellungen veröffentlichen. (dpa/rs)



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